Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.12.1997

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 02.07.1998 - 4 Sa 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7377
LAG Bremen, 02.07.1998 - 4 Sa 1/98 (https://dejure.org/1998,7377)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02.07.1998 - 4 Sa 1/98 (https://dejure.org/1998,7377)
LAG Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 4 Sa 1/98 (https://dejure.org/1998,7377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Verbot der dem Arbeitgeber konkurrierenden Tätigkeit als Nebenpflicht eines jeden Arbeitsverhältnisses; Zu berücksichtigende Umstände für Grenzziehung zwischen erlaubten Vorbereitungshandlungen und untersagtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung: Wettbewerbsverstoß des Mitarbeiters eines Rettungsdienstes bei Beantragung einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung zur selbständigen Durchführung von Rettungsdiensten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, Einholung einer Genehmigung, die Voraussetzung einer Konkurrenztätigkeit ist, ist als Vorbereitungshandlung anzusehen, Abgrenzung Vorbereitungshandlung / Wettbewerbsverstoß, Wettbewerbstätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1998, 423
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.1998 - 4 Sa 1/98
    Es ist Sache des Arbeitgebers, die Richtigkeit der zwar abgemahnten, aber vom Arbeitnehmer bestrittenen Pflichtverletzungen zu beweisen (vgl. BAG DB 87, S. 1494).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 97/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit des

    Auszug aus LAG Bremen, 02.07.1998 - 4 Sa 1/98
    aa) Auch wenn der Einzelarbeitsvertrag keine ausdrücklichen Regelungen enthält, gehört es zu den Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers, seinem Arbeitgeber keine Konkurrenz zu machen (vgl. BAG Urt. v. 28.09.89 - 2 AZR 97/89 - mit Hinweisen auf Literatur und Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,35042
BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 (https://dejure.org/1997,35042)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 (https://dejure.org/1997,35042)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 461/96 (https://dejure.org/1997,35042)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • ZTR 1998, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
    In einem solchen Fall kann niemand aus Gründen der Gleichbehandlung verlangen, daß die Rechtsnorm auch zu seinen Gunsten falsch angewendet wird ( BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91

    Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
    Dabei ist zugunsten des Klägers davon auszugehen, daß die Anwendung dieses Grundsatzes trotz grundsätzlicher Unterschiede der Bezahlung von Arbeitern und Beamten ( BAG Urteil vom 17. Dezember 1992 - 10 AZR 306/91 - AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) vorliegend deshalb geboten ist, weil die Beklagte durch den Erlaß des Bundesministeriums der Verteidigung vom 15. Juli 1993 (S II 3 - Az 18-20-25-01) ausdrücklich den Grundsatz aufgestellt hat, hinsichtlich der in Rede stehenden Zulage Beamte und Soldaten einerseits und Arbeitnehmer andererseits gleichbehandeln zu wollen.
  • LAG Baden-Württemberg, 12.06.1996 - 3 Sa 5/96

    Konsensprinzip; Verhältnis der Feststellungsklage und Zahlungsklage; Sogenannte

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Juni 1996 - 3 Sa 5/96 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 06.07.1994 - 3 B 93.2961
    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 461/96
    In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist dies jedenfalls bejaht worden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 14. Dezember 1994 - 12 A 3966/92 -;, n.v.; Urteil vom 11. Januar 1995 - 12 A 3974/92 -;, n.v.; Urteil vom 6. April 1995 - 12 A 3980/92 -;, n.v.; Urteil vom 11. Januar 1996 - 12 A 331/94 -;; Bayerischer VGH Urteil vom 6. Juli 1994 - 3 B 93.2961, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2009 - 5 LC 159/07

    Eigenverantwortliche Erbringung eines unmittelbaren Beitrags zur Flugsicherheit

    Dieser Wille des Gesetzgebers hat im Bundesbesoldungsgesetz selbst noch hinreichend Ausdruck gefunden (dies offen lassend: BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 28).

    Der Kreis der nunmehr Zulageberechtigten umfasst jedoch nicht jeden, der kausal zur Flugsicherheit beiträgt, sondern ist nach den Begründung für die Beschlussempfehlung des im Gesetzgebungsverfahren federführenden Innenausschusses (BT-Drucks. 11/8138, S. 31) auf die Beamten und Soldaten beschränkt, die "eigenverantwortlich ... einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leisten" (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 27).

    Kausalverknüpfungen im Sinne einer unausweichlichen Voraussetzung haben nämlich mit der Frage der Unmittelbarkeit nichts zu tun (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 29).

    Denn ein Soldat vermag - ebenso wie ein Beamter (OVG NRW, Urt. v. 15.4 1999 - 12 A 4064/98 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C I 1.4 Nr. 53, zitiert nach juris, Langtext Rn. 32) oder Arbeitnehmer (BAG, Urt. v. 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -, ZTR 1998, 423 f., zitiert nach juris, Langtext Rn. 34) - keinen Anspruch auf eine ihm nicht zustehende Leistung daraus herzuleiten, dass andere diese Leistung zu Unrecht erhalten.

  • VG Sigmaringen, 24.09.2003 - 9 K 1528/01

    Stellenzulage für höherwertige Funktion im Bereich der militärischen

    Dem steht auch nicht die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entgegen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.1997 - 5 AZR 461/96 -).
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